Gutachten
1. Familienrecht
Den Tätigkeitsschwerpunkt der Praxis bildet die Bearbeitung von Begutachtungsfragen in Familiensachen. Diese umfassen Fragen nach:
- Regelungen der elterlichen Sorge (§§1671, 1672, 1687 BGB)
- Regelungen des Umgangs (§§1684, 1685 BGB)
- der Erziehungsfähigkeit (§1666 BGB)
Es bestehen Kooperationsvereinbarungen mit externen Fachkolleginnen/Fachkollegen, die bei Fragen zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen beigezogen werden können.
Auftraggeber sind Amts- und Oberlandesgerichte. Privatgutachten gehören nicht zum Leistungsspektrum der Praxis.
Die Begutachtungsaufträge werden fundiert und möglichst zügig bearbeitet und die Auftraggeber werden während des Begutachtungsprozesses mittels Sachstandsmitteilungen über den Fortgang der Begutachtung informiert.
Ein wichtiges Anliegen der Praxisgemeinschaft stellt die Qualitätssicherung der Sachverständigentätigkeit dar. Diese wird gewährleistet durch:
- Einhaltung der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2019), (www.rechtspsychologie-bdp.de/wp-content/uploads/Gutachtenstandards-20190830.pdf)
- Teilnahme am Pilotprojekt „Peer-Review-Verfahren für Gutachten in Kindschaftssachen“, das untersucht, ob und inwieweit sich das aus dem Bereich wissenschaftlicher Publikationen bekannte Peer-Review-Verfahren als System anonymer, kollegialer Rückmeldung auf das Gutachterwesen übertragen lässt.
- Regelmäßige fachlich geleitete Supervision, Intervision sowie fallübergreifenden überregionalen kollegialen Austausch, regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Arbeitskreisen
- Alle Teammitglieder unterliegen der Fortbildungsverpflichtung nach dem Curriculum der föderativen Weiterbildung zur/zum Fachpsychologin/Fachpsychologen für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) und nehmen regelmäßig an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen und einschlägigen Tagungen teil.
- Die Praxis verfügt über eine Vielzahl aktueller einschlägiger Testverfahren und kann auf themenzentrierte Fachzeitschriften und Fachbücher zurückgreifen.
2. Begutachtung nach §6 des Waffengesetzes (WaffG)
Untersuchung der persönlichen Eignung für den Umgang mit Schusswaffen und Munition.
Beratung
Auf der Basis unserer Expertise bezüglich der psychischen und/oder entwicklungsbezogenen Prozesse im Zusammenhang mit Kindheit und Familie sowie im Hinblick auf familiendynamische Prozesse und Konflikte speziell vor dem Hintergrund von Trennung und Scheidung bieten wir Beratung an für:
- Einzelpersonen oder Paare in Krisen- oder Trennungssituationen
Nach eingehender Problemanalyse können Hilfesuchende Unterstützung bei der Aktivierung von Bewältigungsmöglichkeiten, evtl. dem Erarbeiten neuer Beziehungsmodelle, somit bei der Lösungsfindung erhalten
- Familien in Trennungs-/Scheidungssituationen
Nach Klärung der Problemfelder werden die diversen Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder herausgearbeitet, um gemeinsam Lösungsmodelle zu entwickeln und diese (ggf. unter Begleitung) zu erproben
- Kinder und Jugendliche
Wir bieten für Kinder und Jugendliche, deren Familie sich in einer Trennungssituation befindet, Unterstützung in dieser Krisensituation an mit dem Ziel, Bewältigungsmöglichkeiten und Ressourcen zu aktivieren